Keine ErbSt-Befreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung
Steuerpflichtiger Erwerb – Wohnungseigentum – Selbstnutzung – Steuerbefreiung
BFH, Urteil vom 05.10.2016 – II R 32/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten oder auch einem nahen Angehörigen zur Nutzung überlässt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c
Sachverhalt
Die Klägerin K ist Alleinerbin ihres im Januar 2010 verstorbenen Vaters V. Die zum Nachlass gehörende Eigentumswohnung hat V hat zusammen mit M, seiner Ehefrau und Mutter der K bis zu seinem Tod selbst bewohnt. Nach dem Tod des V überlässt K die Wohnung der M unentgeltlich zur Nutzung. Sie selbst übernachtet dort gelegentlich und nutzt einen Raum der Wohnung für die Verwaltung des Nachlasses. Das FA lehnte es ab, für den Erwerb der Wohnung die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG mangels Selbstnutzung durch K zu gewähren. Die Klage blieb erfolglos.
Aus den Gründen
Der BFH wies die Revision