DER BETRIEB
Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit

Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit

Kommentiert von RAin/FAinArbR Christina Kamppeter, LL.M. (Glasgow) / RA Manuel Schütt, LL.M.

BAG, Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15

Aus unterschiedlichen Gründen kann sich Gesprächsbedarf mit einem Arbeitnehmer während dessen Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dies gilt insb. bei längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten oder wenn bspw. eine Befristung während der Arbeitsunfähigkeit endet und die Fortführung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden muss. Ob in letzterem Fall ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit für ein Personalgespräch im Betrieb erscheinen muss, hatte das BAG nunmehr zu entscheiden. Demnach gilt folgender Grundsatz: Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet zwar kein Kontaktverbot, ein Arbeitnehmer muss aber nur ausnahmsweise im Betrieb erscheinen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Arbeitnehmer war von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber lud ihn zu einem Personalgespräch am