Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von Sale-and-lease-back-Gestaltungen
BFH, Urteil vom 13.10.2016 – IV R 33/13
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber ein Andienungsrecht eingeräumt ist.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
Sachverhalt
Der Kläger ist als ehemaliger und einziger Kommanditist prozessualer Rechtsnachfolger der während des Revisionsverfahrens im Jahr 2014 vollbeendetenGmbH & Co. KG (KG). (…)
Gegenstand des von der KG betriebenen Unternehmens war das Verleasen von Wirtschaftsgütern. Im Streitjahr 2007 gewann die KG die A-GmbH und die B-GmbH als Leasingnehmerinnen, von denen sie die Leasinggegenstände ankaufte und sogleich an diese als Leasinggeberin zurückverleaste („Sale-and-lease-back-Verfahren“).
Die A-GmbH stellte aus erworbenen Komponenten elektronische