Zur Grundbucheintragung bei Verpfändung eines GbR-Anteils
Kommentiert von RA Jérôme S. Friedrich / RAin Katharina Leoff, LL.M.
BGH, Urteil vom 20.05.2016 – V ZB 142/15
Eine Eintragung der Verpfändung eines GbR-Anteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks ist nicht zulässig.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Kernaussagen der Entscheidung
- III. Argumentation des BGH
- IV. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Eine GbR mit zwei Gesellschaftern war als Eigentümerin bestimmter Wohnungseigentums- und Teileigentumsrechte im Grundbuch eingetragen. Einer der Gesellschafter verpfändete seinen Gesellschaftsanteil. Die Eintragung der Verpfändung im Grundbuch wurde durch das Grundbuchamt abgelehnt.
II. Kernaussagen der Entscheidung
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Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines GbR-Anteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus.
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Das Pfandrecht am GbR-Anteil begründet weder ein Recht an dem im Grundbuch eingetragenen