DER BETRIEB
Zur Grundbucheintragung bei Verpfändung eines GbR-Anteils

Zur Grundbucheintragung bei Verpfändung eines GbR-Anteils

Kommentiert von RA Jérôme S. Friedrich / RAin Katharina Leoff, LL.M.

BGH, Urteil vom 20.05.2016 – V ZB 142/15

Eine Eintragung der Verpfändung eines GbR-Anteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks ist nicht zulässig.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Argumentation des BGH
  • IV. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Eine GbR mit zwei Gesellschaftern war als Eigentümerin bestimmter Wohnungseigentums- und Teileigentumsrechte im Grundbuch eingetragen. Einer der Gesellschafter verpfändete seinen Gesellschaftsanteil. Die Eintragung der Verpfändung im Grundbuch wurde durch das Grundbuchamt abgelehnt.

II. Kernaussagen der Entscheidung

  1. Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines GbR-Anteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus.

  2. Das Pfandrecht am GbR-Anteil begründet weder ein Recht an dem im Grundbuch eingetragenen