DER BETRIEB
Betriebsrentenstärkungsgesetz in erster Lesung im Bundestag

Betriebsrentenstärkungsgesetz in erster Lesung im Bundestag

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz biegt auf der Zielgeraden ein: Am Freitag fand die erste Lesung im Bundestag statt. Nach öffentlicher Anhörung sowie zweiter und dritter Lesung könnte das Gesetz Anfang Juni in den Bundesrat kommen und zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Neben den zahlreichen Vorschlägen von Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmervertretern haben sich Ende Januar die drei Ausschüsse des Bundesrats – der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss – mit ihren Empfehlungen für den Gesetzentwurf zu Wort gemeldet. Zu den wichtigsten Forderungen: Öffnung des Modells der reinen Beitragszusage auch für nicht-tarifgebundene Betriebe sowie die Zurücknahme des völligen Garantieverbots bei Direktversicherungen. Dazu empfahlen die Ausschüsse, die hundertprozentige Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten zu reduzieren, ebenso den steuerlichen Rechnungszins von 6%. Am 10.02.2017 passierte das Gesetz im ersten