DER BETRIEB
Formelle Anforderungen des neuen AÜG
– Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Schriftformgebot einerseits und die Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten andererseits –

Formelle Anforderungen des neuen AÜG

– Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Schriftformgebot einerseits und die Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten andererseits –

RA Dr. Johannes Traut / RA Dr. Stephan Pötters, LL.M. (Cambridge)

Der Beitrag untersucht, welche formellen Anforderungen an die Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten nach § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG n.F. beim Einsatz von Leiharbeitnehmern zu stellen sind. Dabei wird insb. erörtert, ob die Einhaltung des Schriftformerfordernisses nach § 12 Abs. 1 AÜG zur Erfüllung der Pflichten erforderlich ist und welche Sanktionen bei einem Verstoß greifen. Die Frage ist von hoher praktischer Bedeutung, denn es drohen die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher sowie erhebliche Bußgelder.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung/Problemaufriss
    • 1. Neue Pflichten: Offenlegung und Konkretisierung (§ 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG n.F.)
    • 2. Wechselwirkung mit dem Schriftformgebot des § 12 Abs. 1 AÜG?
  • II. Schriftformerfordernis bei der Offenlegungspflicht?
    • 1. Wortlaut des § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG n.F.
    • 2. Systematik und Vergleich zu § 12 Abs. 1 AÜG
    • 3. Sinn und Zweck der Regelung
    • 4. Inhalt der Offenlegungsverpflichtung
    • 5.