DER BETRIEB
Freie Fahrt für AGG-Hopper?

Freie Fahrt für AGG-Hopper?

RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer / RA Prof. Dr. Michael Worzalla

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) räumt Bewerbern, die im Einstellungsverfahren diskriminiert worden sind, u.a. einen Entschädigungsanspruch von bis zu drei Monatsgehältern selbst für den Fall ein, dass sie bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle nicht bekommen hätten. Das nutzen sogenannte „AGG-Hopper“ aus, da es nach der Rechtsprechung für die Durchsetzung des Anspruchs regelmäßig schon ausreicht, wenn der Arbeitgeber die Stellenausschreibung vom Wortlaut her nicht völlig diskriminierungsfrei formuliert hat. Das BAG hat in mehreren Entscheidungen darüber befunden, ob und unter welchen Voraussetzungen einer Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann. Die Entscheidungen und vor allen Dingen die Entscheidungsgründe sind für die Unternehmen unerfreulich.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hintergrund und Geschichte
    • 1. Gesetzeslage: Entschädigungen