DB vom 01.09.2017, Heft 35, Seite 2042, DB1234127
Der Betrieb > Arbeitsrecht > Betriebsverfassungsrecht / Arbeitsschutzrecht > Kompakt
Mitbestimmung des Betriebsrats im Fremdbetrieb
Kommentiert von RA/FAArbR Tobias Grambow
RA/FAArbR Tobias Grambow ist Partner bei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH in Berlin.
Artikel-Inhalt
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I. Sachverhalt
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II. Entscheidung
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III. Praxishinweise
I.Sachverhalt
Das LAG Niedersachsen hatte zu beurteilen, ob ein Spruch der Einigungsstelle zur Umsetzung der Vorgaben der BildscharbV (seit 03.12.2016 Ziff. 6 Anhang zur ArbStättV n.F.) unwirksam ist.
Neben zahlreichen weiteren Fragestellungen setzte sich das LAG mit einer für viele Unternehmen relevanten Thematik auseinander: Es prüfte, inwieweit der Arbeitgeber durch eine im Spruchwege zustande gekommene Betriebsvereinbarung verpflichtet werden kann, bei einem Einsatz seiner Arbeitnehmer in einem Kundenbetrieb sicherzustellen, dass die dortigen Arbeitsmittel und die dortige Arbeitsumgebung den Anforderungen entsprechen, die er mit dem Betriebsrat für seinen eigenen Betrieb vereinbart hat.
Hintergrund war, dass die Arbeitnehmer des Betriebs nicht nur im eigenen Betrieb tätig waren, sondern auch zwischen mehreren Wochen und mehreren Jahren bei einem Kunden des Arbeitgebers eingesetzt werden. Dabei verrichten die Beschäftigten ihre Arbeit sowohl an vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten
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