Fremdpersonaleinsatz in Unternehmen: Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag in Deutschland und Österreich
– Rechtsvergleich im Hinblick auf Abgrenzungsfragen und Rechtsfolgen –
Dr. Julia Schitter / Margrit Nölke
Am 01.04.2017 ist die Novellierung der Zeitarbeit sowie ein neuer § 611a BGB in Deutschland in Kraft getreten. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden viele Fragen rund um die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werk- oder Dienstvertrag diskutiert. Dieser Beitrag soll durch einen rechtsvergleichenden Blick aufzeigen, warum der Gesetzgeber zu Recht auf einen Katalog von Abgrenzungskriterien verzichtet hat.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Unterschiedliche Herangehensweise betreffend Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung
- 1. Deutschland
- a) Abgrenzung und Auswirkungen in Bezug auf die Erlaubnis
- b) Gesetzliche Definition des Arbeitsvertrags
- c) Gesetzliche Definition der Arbeitnehmerüberlassung
- 2. Österreich
- a) Gesetzliche Grundlage für die Abgrenzung in Österreich (§§ 3, 4 öAÜG)
- b) Auslegungsschwierigkeiten und Auffassungsunterschiede in Judikatur und Literatur auf nationaler Ebene
- 3. Zwischenfazit
- 1. Deutschland
- III. Unionsrechtliche Überlegungen
- 1.