DER BETRIEB
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einrichtung und Betrieb des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einrichtung und Betrieb des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers

BAG, Beschluss vom 13.12.2016 – 1 ABR 7/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebook-Seite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion „Besucher-Beiträge“ unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ArbGG § 83 Abs. 3

BDSG Anl. zu § 9 Satz 1 und 2 Nr. 5

BetrVG § 23 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 6

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 890

Sachverhalt

1…10

A. Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats beim Betreiben einer Facebook-Seite durch den Konzern.

Die Arbeitgeberin ist das herrschende Unternehmen eines Konzerns, der Blutspendedienste betreibt. In dem Konzern sind etwa 1.300 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Unternehmen der