DER BETRIEB
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

BFH, Urteil vom 23.11.2016 – X R 41/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahr 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden.

2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahr 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar.

3. Deren Abzug ist nur bis zur Höhe des sozialversicherungsrechtlichen Höchstausgleichs möglich und zusätzlich begrenzt auf den künftig der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente bei Rentenbeginn.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 3c Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 2 Buchst. a, §§ 19, 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb, § 33

Sachverhalt

Der Ende 1954 geborene Kläger erzielte als angestellter Rechtsanwalt Arbeitnehmereinkünfte. Im Jahr der Scheidung von seiner Ehefrau