DER BETRIEB
Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
BFH vom 03.08.2016 – IX R 14/15 (BStBl. II 2017 II S. XX = RS1224154)

Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

BFH vom 03.08.2016 – IX R 14/15 (BStBl. II 2017 II S. XX = RS1224154)

BMF, Schreiben vom 16.05.2017 – IV C 1 – S 2211/07/10005 :001 [2017/0412371]

Der BFH hat mit Urteil vom 03.08.2016 (IX R 14/15, RS1224154) entschieden, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grds. nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Einbauküche ist ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer