DER BETRIEB
Rückgewähr eines Verbraucherdarlehens nach Widerruf: Kein Aufrechnungsverbot wegen des Anfalls von KapESt und SolZ infolge des Zuflusses von Nutzungen

Rückgewähr eines Verbraucherdarlehens nach Widerruf: Kein Aufrechnungsverbot wegen des Anfalls von KapESt und SolZ infolge des Zuflusses von Nutzungen

BGH, Urteil vom 25.04.2017 – XI ZR 108/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Widerruft der Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung, steht seiner Aufrechnung gegen eine Hauptforderung der Bank mit einer Gegenforderung auf Herausgabe der von der Bank als Rückgewährschuldnerin gezogenen Nutzungen aus Zins- und Tilgungsleistungen des Verbrauchers in Höhe des Bruttobetrags nicht entgegen, dass der Zufluss von Nutzungen den Anfall von KapESt nebst SolZ und von KiSt nach sich ziehen kann.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 357 Abs. 1 Satz 1 (Fassung bis zum 12.06.2014), § 346 Abs. 1 Hs. 2, § 387 EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b AO § 43 Satz 2

Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des vom Kläger erklärten Widerrufs seiner auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung.

Der Kläger schloss zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie im Januar 2008 mit der