DER BETRIEB
Weitere Hürden für E-Mail-Werbung
– Zugleich Anmerkung zu BGH, Urteil vom 14.03.2017 – VI ZR 721/15, DB 2017 S. 897

Weitere Hürden für E-Mail-Werbung

– Zugleich Anmerkung zu BGH, Urteil vom 14.03.2017 – VI ZR 721/15, DB 2017 S. 897

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Werbe-E-Mails sind ein effektives Marketinginstrument. Ohne Einwilligung stellt das Zusenden gegenüber einem Unternehmen allerdings einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. In einem aktuellen Urteil befasst sich der BGH mit den Anforderungen, die an eine wirksame Einwilligung zu stellen sind, und der Reichweite des Unterlassungsanspruchs, wenn eine solche nicht vorliegt. Für Unternehmen ist die Entscheidung von hoher praktischer Relevanz – nicht zuletzt auch wegen ihrer datenschutzrechtlichen Implikationen, da der BGH davon ausgeht, dass sich ein Werbetreibender im Interesse der Erfüllung bestehender Unterlassungspflichten über einen etwaigen Widerspruch des Betroffenen zur Speicherung einer betroffenen E-Mail-Adresse bzw. Information von Werbepartnern hinwegsetzen darf und wohl auch muss.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  • III. Anforderungen an eine wirksame