Hohe Fehlzeiten infolge einer Scheidung rechtfertigen grds. keine krankheitsbedingte Kündigung
Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Wolfgang Lipinski / RA Gerd Kaindl
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.03.2017 – 2 Sa 158/16
Statistisch betrachtet wird jede dritte Ehe geschieden. Ohne Zweifel bringt eine Lebenskrise wie eine Scheidung psychische Belastungen mit sich, die zu krankheitsbedingten Fehlzeiten führen können. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat sich u.a. mit der Frage befasst, ob solche Lebenskrisen eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweis
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung.
Die Arbeitnehmerin war seit 2003 bei der beklagten Arbeitgeberin tätig. Ab 2011 traten bei ihr mehrfach erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auf:
Jahr | Fehlzeiten (Kalendertage) | Ursache(n) |
---|---|---|
2011 | 139 | Ellenbogenschmerzen |
2012 | 84 | Ellenbogen-, Rücken- und Augenschmerzen, Bronchitis |
2013 | 26 | Sehnenscheidenentzündung, zahnchirurgischer Eingriff, Magenbeschwerden, Hautbeschwerden |