DER BETRIEB
Zur (Un-)Maßgeblichkeit der Ausgleichszahlungen gem. § 304 AktG für die Barabfindung beim Squeeze-out

Zur (Un-)Maßgeblichkeit der Ausgleichszahlungen gem. § 304 AktG für die Barabfindung beim Squeeze-out

RA Dr. Dirk Wasmann

Wird bei Gesellschaften, die einem (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrag unterworfen sind, ein Squeeze-out durchgeführt, war lange Zeit umstritten, inwieweit bei der Ermittlung der angemessenen Barabfindung nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG der Barwert der im (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrag vereinbarten Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen ist. Der BGH hat mittlerweile entschieden, dass in einem solchen Fall jedenfalls nicht allein auf die Ausgleichszahlungen abgestellt werden darf. Offengelassen hat er hingegen die Frage, ob die kapitalisierten Ausgleichszahlungen die Untergrenze der Squeeze-out-Abfindung bilden. Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Ansatz der Ausgleichszahlungen dem Stichtagsprinzip widerspräche. Im Übrigen steht der Berücksichtigung entgegen, dass die Ausgleichszahlungen weder Teil des Gesellschaftsvermögens noch in der Aktie verkörpert sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Keine Alleinmaßgeblichkeit der