DER BETRIEB
Isolierter Hinausformwechsel vor dem EuGH

Isolierter Hinausformwechsel vor dem EuGH

Kommentiert von RA Dr. Alexander Ego

EuGH Generalanwältin Juliane Kokott, Schlussanträge vom 04.05.2017 – Rs. C-106/16

Auf Vorlage des polnischen Obersten Gerichtshofs erhält der EuGH Gelegenheit, der Reihe aufsehenerregender Urteile zur Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften eine weitere Leitentscheidung hinzuzufügen. Es geht um nicht weniger als die Grundsatzfrage, ob der Gründungsstaat auch grenzüberschreitende (Hinaus-) Formwechsel zulassen muss, die nicht mit einer tatsächlichen Niederlassung im Zielstaat einhergehen. Generalanwältin Juliane Kokott verneint dies.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Schlussanträge der Generalanwältin
  • III. Einordnung

I. Sachverhalt

Die Gesellschafter der Polbud-Wykonawstwo sp. z o.o. (im Folgenden: Polbud), einer bereits in Liquidation befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts, fassten den Beschluss, den Satzungssitz in das Großherzogtum Luxemburg zu verlegen und die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter