Isolierter Hinausformwechsel vor dem EuGH
Kommentiert von RA Dr. Alexander Ego
EuGH Generalanwältin Juliane Kokott, Schlussanträge vom 04.05.2017 – Rs. C-106/16
Auf Vorlage des polnischen Obersten Gerichtshofs erhält der EuGH Gelegenheit, der Reihe aufsehenerregender Urteile zur Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften eine weitere Leitentscheidung hinzuzufügen. Es geht um nicht weniger als die Grundsatzfrage, ob der Gründungsstaat auch grenzüberschreitende (Hinaus-) Formwechsel zulassen muss, die nicht mit einer tatsächlichen Niederlassung im Zielstaat einhergehen. Generalanwältin Juliane Kokott verneint dies.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Schlussanträge der Generalanwältin
- III. Einordnung
I. Sachverhalt
Die Gesellschafter der Polbud-Wykonawstwo sp. z o.o. (im Folgenden: Polbud), einer bereits in Liquidation befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts, fassten den Beschluss, den Satzungssitz in das Großherzogtum Luxemburg zu verlegen und die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter