DER BETRIEB
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitsrechtliche Änderungen

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitsrechtliche Änderungen

Kommentiert von RA/FAArbR Jörn Kuhn / RA Alexander Heider

Der Bundestag hat am 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) beschlossen, welches zu Änderungen von arbeits-, aufsichts-, steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften im Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) führen wird. Durch das Gesetz soll insbesondere der Verbreitungsgrad – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – erhöht werden. Kernelement der Neuregelungen ist die Einführung der reinen Beitragszusage in Gestalt des sog. Sozialpartnermodells. Die neuen Regelungen sollen zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrats Anfang Juli gilt als sicher. Es werden die wesentlichen arbeitsrechtlichen Neuerungen dargestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Wesentliche Neuerungen des Entwurfs
    • 1. Etablierung der reinen Beitragszusage
    • 2. Opting-Out-Systeme zur Entgeltumwandlung
    • 3. Änderungen bei der Insolvenzsicherung
    • 4. Weitere Änderungen
  • II. Fazit

I. Wesentliche Neuerungen des Entwurfs

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