§ 8c KStG nach der Entscheidung des BVerfG
StB Prof. Dr. Jens Blumenberg / Prof. Dr. Georg Crezelius
Das BVerfG hat § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) für verfassungswidrig erklärt, soweit Anteilsübertragungen bis 50% erfasst werden. Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen auf die einfachgesetzliche Dogmatik des § 8c KStG und erörtert Möglichkeiten des Gesetzgebers für eine (rückwirkende) Neuregelung. Auch die verfahrensrechtlichen Konsequenzen der BVerfG-Entscheidung werden dargestellt.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. BVerfG-Beschluss vom 29.03.2017
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidungsgründe
- III. Dogmatik des § 8c KStG
- 1. Trennungsprinzip
- 2. Teleologie
- IV. Regelungsauftrag und Regelungsmöglichkeiten
- 1. Regelungsauftrag
- 2. Regelungsmöglichkeiten
- V. Verfahrensrechtliche Konsequenzen
- 1. Bescheide für § 8c-Vz., die nach dem 12.05.2017 ergehen/ergangen sind
- 2. Bescheide für § 8c-Vz., die vor dem 12.05.2017 ergangen sind
- a) Vorläufige Steuerfestsetzungen gem. § 165 AO
- b) Festsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164