DER BETRIEB
Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB auch im Arbeitsverhältnis

Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB auch im Arbeitsverhältnis

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Jessica Blattner

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2017 – 15 Sa 1992/16

Mit Wirkung zum 29.07.2014 wurde § 288 Abs. 5 BGB in das BGB eingefügt. Die Vorschrift besagt, dass der Gläubiger einer Entgeltforderung, deren Schuldner kein Verbraucher ist, gegen diesen einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 € hat. Mit der Einführung der Norm stellt sich die Frage, ob diese auch für Vergütungsansprüche aus Arbeitsverhältnissen gilt und sofern man dies bejaht, ob die Pauschale bei unterlassener Abrechnung einmalig oder monatlich erneut anfällt. Hier hat das LAG Berlin-Brandenburg mit seiner Entscheidung mehr Klarheit geschaffen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Sachverhalt lag in diesem Fall recht einfach: Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten um ausstehende Gehälter für die Monate September, Oktober und November 2015 sowie die Verzugspauschale in Höhe von 40 € für