DER BETRIEB
Veränderung der Anzahl der Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr – Auswirkungen auf den Urlaub?

Veränderung der Anzahl der Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr – Auswirkungen auf den Urlaub?

Kommentiert von RAin/FAinArbR Doreen Methfessel / RA Peter Weck

BAG, Urteil vom 14.03.2017 – 9 AZR 7/16

Verändern Arbeitnehmer während eines laufenden Kalenderjahres ihre Arbeitszeit und hiermit verbunden die Anzahl der Wochenarbeitstage, stellt sich die Frage, wie sich der Urlaub für die Zeit ab Veränderung der Wochenarbeitszeit berechnet. Für den Fall der Erhöhung der Anzahl der Arbeitstage gibt das BAG in der vorliegenden Entscheidung eine klare Antwort. Auch wenn die Entscheidung im Anwendungsbereich des TVöD ergangen ist, enthält sie verallgemeinerungsfähige Grundsätze, die auch für das BUrlG gelten.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Anzahl der der Klägerin im Jahr 2013 zustehenden Urlaubstage.

Die Klägerin war bis zum 18.08.2013 auf der Grundlage einer wöchentlichen Regelarbeitszeit von 32 Stunden, verteilt auf vier Wochenarbeitstage, tätig. Mit Wirkung ab dem 19.08.2013 verringerte die Klägerin ihre