Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung bei salvatorischer Klausel
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Fehlende Karenzentschädigung – Salvatorische Klausel
BAG, Urteil vom 22.03.2017 – 10 AZR 448/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung enthält, ist kraft Gesetzes nichtig. Eine salvatorische Klausel ist nicht geeignet, diese Folge zu beseitigen oder zu heilen.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
HGB §§ 74, 74a Abs. 1, § 74b Abs. 1, § 90a
BGB § 125 Satz 1
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Karenzentschädigung für die Zeit von Januar 2014 bis Dezember 2015.
Die Beklagte ist ein international tätiges Unternehmen der Kühl- und Gefriertechnikbranche. An ihrem Betriebssitz in E beschäftigt die Beklagte ca. 15 Mitarbeiter.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 26.05.2008 als Industriekauffrau tätig, zuletzt zu einer Bruttomonatsvergütung von 1.209,38 €. Der Anstellungsvertrag vom 20.05.2008 lautet auszugsweise:
„§ 3 Aufgabengebiet und Arbeitsort
(1) Das Aufgabengebiet der Mitarbeiterin umfasst die Organisation der