DER BETRIEB
Echte und unechte Realteilung – Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

Echte und unechte Realteilung – Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

BFH, Urteil vom 16.03.2017 – IV R 31/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst, führt dies zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG.

2. Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens („echte Realteilung“) als auch für das Ausscheiden (mindestens) eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer zwischen den übrigen Mitunternehmern fortbestehenden Mitunternehmerschaft („unechte Realteilung“). Ob im Einzelfall eine echte oder eine unechte Realteilung vorliegt, richtet sich danach, ob die Mitunternehmerschaft aufgelöst wird oder ob sie fortbesteht und nur (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen ausscheidet.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 16 Abs. 3 Sätze 1-4, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, § 6 Abs. 5 Satz 2

Sachverhalt

Die Kläger sind die ehemaligen Gesellschafter