DER BETRIEB
Schenkungsanfechtung: Keine Unentgeltlichkeit der Leistung auf nicht bestehende Schuld bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht
Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der aufgrund unwirksamer AGB gezahlten Bearbeitungsgebühren – Abgrenzung von Unentgeltlichkeit und Rechtsgrundlosigkeit

Schenkungsanfechtung: Keine Unentgeltlichkeit der Leistung auf nicht bestehende Schuld bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht

Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der aufgrund unwirksamer AGB gezahlten Bearbeitungsgebühren – Abgrenzung von Unentgeltlichkeit und Rechtsgrundlosigkeit

BGH, Urteil vom 20.04.2017 – IX ZR 252/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Schuldner, der im Zwei-Personen-Verhältnis auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld leistet, nimmt keine unentgeltliche Leistung vor, wenn er irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein.

Die aufgrund von wechselseitigen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangte Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung ist auch dann nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die dem Schuldner zustehende Gegenforderung ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 134 Abs. 1

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 134 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des G. (fortan: Schuldner). Der Schuldner schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten (fortan: Beklagte) am 10.02.2009 vier Verbraucherdarlehensverträge ab. Nr. 4 der Darlehensbedingungen bestimmte jew.,