Das neue Bundesdatenschutzgesetz: die wichtigsten Regelungen für die Unternehmenspraxis
Prof. Dr. Michael Schmidl, LL.M. Eur. / Florian Tannen
Am 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag das neue Bundesdatenschutzgesetz beschlossen; es tritt am 25.05.2018 in Kraft und wird das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Der deutsche Gesetzgeber nutzt damit in weiten Teilen die den Mitgliedstaaten eingeräumten Handlungsspielräume. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen für Unternehmer vorgestellt.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Wesentliche Regelungen des BDSG-neu
- 1. Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG-neu)
- a) Struktur der Neuregelung
- b) Der „deutsche“ Datenschutzbeauftragte bleibt erhalten
- c) Geheimhaltungspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht des Datenschutzbeauftragten
- d) Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- 2. Übersicht zu den Regelungen betreffend die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (insb. §§ 22, 24 BDSG-neu)
- 3. Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG-neu)
- a) Struktur der
- 1. Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG-neu)