DER BETRIEB
Das neue Bundesdatenschutzgesetz: die wichtigsten Regelungen für die Unternehmenspraxis

Das neue Bundesdatenschutzgesetz: die wichtigsten Regelungen für die Unternehmenspraxis

Prof. Dr. Michael Schmidl, LL.M. Eur. / Florian Tannen

Am 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag das neue Bundesdatenschutzgesetz beschlossen; es tritt am 25.05.2018 in Kraft und wird das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Der deutsche Gesetzgeber nutzt damit in weiten Teilen die den Mitgliedstaaten eingeräumten Handlungsspielräume. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen für Unternehmer vorgestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wesentliche Regelungen des BDSG-neu
    • 1. Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG-neu)
      • a) Struktur der Neuregelung
      • b) Der „deutsche“ Datenschutzbeauftragte bleibt erhalten
      • c) Geheimhaltungspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht des Datenschutzbeauftragten
      • d) Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    • 2. Übersicht zu den Regelungen betreffend die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (insb. §§ 22, 24 BDSG-neu)
    • 3. Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG-neu)
      • a) Struktur der