ESEF: Verpflichtendes einheitliches elektronisches IFRS-Berichtsformat ab 2020
– Auf was sich Rechnungswesen und Investor Relations-Abteilungen bereits heute vorbereiten sollten –
Prof. Dr. Dirk Jödicke / Dr. Ralf Jödicke
Ab 2020 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ihre Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung in IFRS-Konzernabschlüssen in einem einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformat (ESEF) veröffentlichen. Anhangangaben in diesem Format folgen ab 2022. Dies impliziert für Rechnungswesen und Investor Relations (IR)-Abteilungen erhebliche Anpassungen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Europäisches einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF)
- III. Herausforderungen des ESEF für das Rechnungswesen im Rahmen der Konzernabschlusserstellung
- IV. Herausforderungen des ESEF für Finanzvorstände und Investor Relations-Abteilungen im Rahmen der Abschlusskommunikation
- V. Zusammenfassung
I. Einleitung
In der Kommunikation mit ihren Aktionären ist der Konzernabschluss eines der bedeutendsten Informationsmedien kapitalmarktorientierter Unternehmen. 1 Die Veröffentlichung solcher Konzernabschlüsse