DER BETRIEB
ESEF: Verpflichtendes einheitliches elektronisches IFRS-Berichtsformat ab 2020
– Auf was sich Rechnungswesen und Investor Relations-Abteilungen bereits heute vorbereiten sollten –

ESEF: Verpflichtendes einheitliches elektronisches IFRS-Berichtsformat ab 2020

– Auf was sich Rechnungswesen und Investor Relations-Abteilungen bereits heute vorbereiten sollten –

Prof. Dr. Dirk Jödicke / Dr. Ralf Jödicke

Ab 2020 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ihre Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung in IFRS-Konzernabschlüssen in einem einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformat (ESEF) veröffentlichen. Anhangangaben in diesem Format folgen ab 2022. Dies impliziert für Rechnungswesen und Investor Relations (IR)-Abteilungen erhebliche Anpassungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Europäisches einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF)
  • III. Herausforderungen des ESEF für das Rechnungswesen im Rahmen der Konzernabschlusserstellung
  • IV. Herausforderungen des ESEF für Finanzvorstände und Investor Relations-Abteilungen im Rahmen der Abschlusskommunikation
  • V. Zusammenfassung

I. Einleitung

In der Kommunikation mit ihren Aktionären ist der Konzernabschluss eines der bedeutendsten Informationsmedien kapitalmarktorientierter Unternehmen. 1 Die Veröffentlichung solcher Konzernabschlüsse