DER BETRIEB
Simultane Betriebsprüfung mit dem EU-Ausland
– Zugleich Anm. zu FG Köln vom 23.05.2017 – 2 V 2498/16 (RS1243725) –

Simultane Betriebsprüfung mit dem EU-Ausland

– Zugleich Anm. zu FG Köln vom 23.05.2017 – 2 V 2498/16 (RS1243725) –

Susanne Schäffkes / Stefan Fechner / Rolf Schreiber

Mit Beschluss vom 23.05.2017 (2 V 2498/16) hat das FG Köln den Antrag eines Stpfl. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Simultanprüfung mit dem Ausland abgelehnt. Nachfolgend wird die Gerichtsentscheidung erörtert und aufgezeigt, dass es der Betriebsprüfung nicht verwehrt ist, in geeigneten Fällen auch die Möglichkeit der Simultanprüfung zu nutzen, um eine Schätzung mit höchstmöglicher Richtigkeit durchführen zu können.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt im Beschluss des FG Köln vom 23.05.2017
  • III. Argumentation der A-GmbH vor dem FG Köln
    • 1. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
      • a) Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO)
      • b) Kein gemeinsames Prüfungsinteresse
      • c) Informationsaustausch nicht erforderlich
      • d) Keine Zustimmung zur Simultanprüfung
      • e) Hilfsantrag
    • 2. Antrag auf Zulassung der Beschwerde beim BFH
  • IV. Beschluss des FG Köln vom 23.05.2017
    • 1. Ablehnung einer einstweiligen Anordnung
      • a) Keine Verletzung des