DER BETRIEB
Vorsatzanfechtung: Zum Vorliegen einer Rechtshandlung des Schuldners bei Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung

Vorsatzanfechtung: Zum Vorliegen einer Rechtshandlung des Schuldners bei Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 01.06.2017 – IX ZR 48/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

a) Eine vom Anfechtungsgegner durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung kann nur dann auch als Rechtshandlung des Schuldners gewertet werden, wenn der Schuldner einen Beitrag zum Erfolg der Zwangsvollstreckung geleistet hat, der ein der Vollstreckungstätigkeit des Gläubigers vergleichbares Gewicht hat.

b) Die vom Anfechtungsgegner durch eine Vollstreckungsmaßnahme bewirkte Vermögensverlagerung gilt nicht zugleich als Rechtshandlung des Schuldners, wenn sich der Schuldner angesichts einer bevorstehenden oder bereits eingeleiteten berechtigten Vollstreckungsmaßnahme nicht anders verhält als ohne die Vollstreckung und sich damit darauf beschränkt, die Vollstreckung des Gläubigers hinzunehmen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 133 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 13.10.2009 am 30.03.2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. GmbH