DER BETRIEB
Keine Schenkungsanfechtung bei Leistung auf eine nicht bestehende Schuld, aber irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht

Keine Schenkungsanfechtung bei Leistung auf eine nicht bestehende Schuld, aber irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht

Kommentiert von RA Dr. Maximilian Baier / Dr. Jan Fürbaß

BGH, Urteil vom 20.04.2017 – IX ZR 252/16

Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, inwieweit die Leistung des Schuldners im Zwei-Personen-Verhältnis auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld im Rahmen der Schenkungsanfechtung gem. § 134 InsO als entgeltlich bzw. unentgeltlich zu qualifizieren ist, wenn dieser irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der klagende Insolvenzverwalter und die beklagte Bank streiten über die Anfechtbarkeit der Zahlung unwirksam vereinbarter Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge durch den Schuldner gem. § 134 Abs. 1 InsO. Streitig ist im Hinblick auf § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO zudem die Wirksamkeit einer entsprechenden Aufrechnung mit offenen Darlehensforderungen durch die Bank.

II. Kernaussagen der Entscheidung

  1. Im Zwei-Personen-Verhältnis ist eine