DER BETRIEB
Salvatorische Klausel heilt die Nichtigkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht

Salvatorische Klausel heilt die Nichtigkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht

Kommentiert von RAin/FAinArbR Isabel Hexel

BAG, Urteil vom 22.03.2017 – 10 AZR 448/15

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist nichtig. Eine in AGB enthaltene salvatorische Klausel vermag den Verstoß gegen § 74 Abs. 2 HGB nicht zu heilen, sodass weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Rechte aus dieser Vereinbarung herleiten können. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot eingehalten hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Karenzentschädigung.

Die Klägerin war seit Mai 2008 bei der Beklagten als Industriekauffrau beschäftigt. Der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag enthielt in § 10 ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, welches der Klägerin untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags für ein Wettbewerbsunternehmen der Beklagten tätig zu sein. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sah die Klausel