DER BETRIEB
Haftung des Insolvenzverwalters wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen

Haftung des Insolvenzverwalters wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen

Kommentiert von RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert

BGH, Urteil vom 16.03.2017 – IX ZR 253/15

Die Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidungen bei Betriebsfortführungen wurde bisher in der Rechtsprechung des BGH eher „stiefmütterlich“ behandelt. Der BGH nutzt nunmehr einen Fall, bei dem der Insolvenzverwalter eine Wohnung zu einem geringen Kaufpreis persönlich erworben hat, um die Massemehrungspflicht und die Geschäftschancenlehre in seiner Rechtsprechung zur Haftung nach § 60 InsO in einer Entscheidung, die für die amtliche Sammlung (BGHZ) vorgesehen ist, zu verankern.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger – ein Insolvenzverwalter – nimmt seinen Vorgänger im Amt des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz in Anspruch. Die Schuldnerin ist ein kommunales Wohnbauunternehmen. Der Beklagte kaufte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens persönlich eine Wohnung (früherer Erwerbspreis: 70.000 DM) zu einem