Gewährung eines Bauspardarlehens: Unwirksamkeit einer Formularklausel über eine vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende Kontogebühr
BGH, Urteil vom 09.05.2017 – XI ZR 308/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung
„Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 € jährlich (gem. ABB)“
sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung
„Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 €.“
sind im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 305 Abs. 1 Satz 1
BGB § 305c Abs. 2
BGB § 307 Abs. 3 Satz 1
BGB § 488 Abs. 1
UKlaG §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Sachverhalt
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gem. § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen