DER BETRIEB
Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

BMF, Schreiben vom 11.07.2017 – IV B 5 – S 1300/16/10010 :002 [2017/0558036]

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten i.S.d. § 138a AO Folgendes:

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 (BGBl. I 2016 S. 3000) wurde u.a. die Verpflichtung multinational tätiger Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten in einem neu eingefügten § 138a AO geregelt. Soweit die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, ist der länderbezogene Bericht erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, zu übermitteln. Eine Übermittlung an das BZSt hat in der von der OECD vorgegebenen XML-Dokumentenversion zu erfolgen. Technische Details ergeben sich aus dem auf der OECD-Internetseite unter „Tax“ veröffentlichten „User Guide“, derzeit zu finden unter: