DER BETRIEB
Arbeitsrechtliche Neuregelungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018
– Überblick zu den neuen arbeitsrechtlichen Regelungen: die reine Beitragszusage, das Optionsmodell und Neuerungen im Bereich der Entgeltumwandlung –

Arbeitsrechtliche Neuregelungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018

– Überblick zu den neuen arbeitsrechtlichen Regelungen: die reine Beitragszusage, das Optionsmodell und Neuerungen im Bereich der Entgeltumwandlung –

RA/FAArbR Dr. Thomas Thees / RAin/FAinArbR Nadine Ceruti

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 07.07.2017 seine Zustimmung erteilt hat, wird demnächst im Bundesgesetzblatt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verkündet werden, dessen Regelungen ab dem 01.01.2018 gelten werden. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Betriebsrente für Unternehmen und für Arbeitnehmer attraktiver zu machen und zusätzliche Anreize zu bieten, diese Form der Altersversorgung insb. in kleineren Unternehmen und auch bei Geringverdienern zu einer breiteren Anwendung zu führen. Hierfür beschreitet der Gesetzgeber, flankiert von sozial-, steuer- und versicherungsaufsichtsrechtlichen Änderungen, mit der Zulassung der reinen Beitragszusage und dem Optionsmodell neue Wege und modifiziert zudem die betriebsrentenrechtlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Neuerungen im Überblick
    • 1. Die reine Beitragszusage
      • a) Verpflichtung durch Tarifvertrag oder aufgrund eines