DER BETRIEB
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen
Überarbeitung des Abschnitts 17.2 UStAE

Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen

Überarbeitung des Abschnitts 17.2 UStAE

BMF, Schreiben vom 13.07.2017 – III C 2 – S 7200/07/10011 :003 [2017/0561983]

Inhaltsübersicht

  • I. Grundsätzliches
  • II. Änderung des Anwendungserlasses
  • III. Anwendung

Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 05.06.2014 (XI R 25/12, BStBl. II 2017 S. XXX = DB 2014 S. 2265) und vom 04.12.2014 (V R 6/13, BStBl. II 2017 S. XXX = DB 2015 S. 288) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt.

Anlässlich der mit diesem BMF-Schreiben gleichzeitig zu veröffentlichenden BFH-Urteile vom 05.06.2014 (a.a.O.) sowie vom 04.12.2014 (a.a.O.) wurde eine Komplettüberarbeitung des Abschn. 17.2 UStAE vorgenommen. Die bisherigen Grundsätze des Abschn. 17.2 Abs. 1-10 UStAE bleiben dabei erhalten, werden