DER BETRIEB
Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“

Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“

BMF, Schreiben vom 17.07.2017 – IV C 1 – S 2252/15/10030 :005 [2017/0616356]

Das BMF hat nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen.

Danach steht der Begriff Cum/Cum-Transaktion im Wortsinn für eine Aktientransaktion, bei der das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft „mit Dividendenberechtigung“ vereinbart wird und die anschließende Lieferung der Aktien (dingliches Verfügungsgeschäft) ebenfalls „mit Dividendenberechtigung“ erfolgt. Lieferung mit Dividendenberechtigung meint, dass dem Erwerber das zivilrechtliche Eigentum an den Aktien noch vor oder spätestens am Dividendenstichtag (= Tag der Hauptversammlung der ausschüttenden Gesellschaft) verschafft wird.

Cum/Cum-Gestaltungen sind i.d.R. dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische

DB 29/2017 S. 1620

Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit KapSt, insb. bei Steuerausländern, durch Cum