DER BETRIEB
Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen

Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen

Kommentiert von RA/StB Joachim Moritz

BFH, Urteil vom 09.05.2017 – VIII R 54/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  • Anmerkung von RA/StB Joachim Moritz, München

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem 01.01.2009 erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG 2009 nicht mit 0 €, sondern in der tatsächlichen Höhe anzusetzen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG 2009 § 20 Abs. 4a Satz 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, § 52a Abs. 10 Satz 1 und 10, Abs. 11 Satz 4, EStG 2002 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur ESt veranlagt werden. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung der D-AG erwarb der Kläger im Streitjahr (2010) junge Aktien der D-AG über die Ausübung von Bezugsrechten. Diese waren von Aktien abgespalten worden, die der Kläger