DER BETRIEB
Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit dem Grundgesetz

Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit dem Grundgesetz

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Stephan Vielmeier

BVerfG, Urteil vom 11.07.2017 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15

Das BVerfG hält das Tarifeinheitsgesetz weit überwiegend für verfassungskonform. Dem Gesetzgeber wurde im Rahmen der Entscheidung allerdings aufgegeben sicherzustellen, dass die Interessen von Minderheitenberufsgruppen „ernsthaft und wirksam“ im Mehrheitstarifvertrag berücksichtigt werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Quadratur des Kreises gelingt. So erfreulich die Bestätigung des Mehrheitsprinzips für Arbeitgeber ist, so unerfreulich ist die Rechtsunsicherheit, für die die zahlreichen ergänzenden Hinweise des BVerfG zur verfassungskonformen Auslegung für Jahre sorgen werden. Das Urteil birgt mithin mehr Sprengkraft, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund: Tarifeinheitsgesetz 2015
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Hintergrund: Tarifeinheitsgesetz 2015

Nach Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG und lauter Kritik der