DER BETRIEB
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
Abgeltung von Ersatzurlaub – Altersteilzeit –Schadensersatz für nicht gewährte Urlaubstage im Arbeitsverhältnis

Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis

Abgeltung von Ersatzurlaub – Altersteilzeit –Schadensersatz für nicht gewährte Urlaubstage im Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil vom 16.05.2017 – 9 AZR 572/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch gemäß § 275 Abs. 1 und 4, § 280 Abs. 1 und 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat.

2. Der Ersatzurlaubsanspruch tritt als Schadensersatzanspruch an die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs.

3. Dies hat zur Folge, dass der Ersatzurlaubsanspruch – mit Ausnahme des Fristenregimes – den Modalitäten des verfallenen Urlaubsanspruchs unterliegt. Dies gilt sowohl für die Inanspruchnahme als auch für die Abgeltung des Ersatzurlaubs.

4. Der Anspruch auf Abgeltung von Ersatzurlaub richtet sich nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG und nicht nach § 251 Abs. 1 BGB.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 Alt. 1,