DER BETRIEB
Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: territoriale Beschränkung des deutschen Mitbestimmungsgesetzes mit EU-Recht vereinbar

Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: territoriale Beschränkung des deutschen Mitbestimmungsgesetzes mit EU-Recht vereinbar

EuGH, Urteil vom 18.07.2017 – Rs. C-566/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, wonach die bei den inländischen Betrieben eines Konzerns beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft des Konzerns sowie ggf. das Recht auf Ausübung oder weitere Ausübung eines Aufsichtsratsmandats verlieren, wenn sie ihre Stelle in einem solchen Betrieb aufgeben und eine Stelle bei einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dieses Konzerns antreten.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AEUV Art. 18, Art. 45

Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 18 und 45 AEUV.

Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Konrad Erzberger und der in Deutschland ansässigen TUI AG über