DER BETRIEB
Streitfragen bei der Anwendung der Abgeltungsteuer
– Zugleich Anm. zu FG Köln vom 18.01.2017 – 9 K 267/14, RS1240024 –

Streitfragen bei der Anwendung der Abgeltungsteuer

– Zugleich Anm. zu FG Köln vom 18.01.2017 – 9 K 267/14, RS1240024 –

StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss

Die Abgeltungsteuer als besonderer Tarif für die Einkünfte aus Kapitalvermögen wird von zahlreichen weiteren Vorschriften begleitet, die insgesamt ein sehr spezielles, eigenständiges Regime für die Besteuerung derartiger Einkünfte ergeben. Die Rspr. der FG klärt derzeit Zweifelsfragen zu dem Themenkomplex. In einem aktuellen Urteil des FG Köln vom 18.01.2017 sind zahlreiche der entstehenden Probleme eindrucksvoll zusammengefasst. Insb. die Frage der zwingenden Ausnahmen nach § 32d Abs. 2 EStG wird darin thematisiert. Daneben behandelt das Urteil die – im Vergleich – sehr traditionsreiche Fragestellung der Abgrenzung des Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 EStG von der Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO).

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Entscheidung des FG Köln vom 18.01.2017
    • 1. Sachverhaltsdarstellung
    • 2. Antrag des Klägers
    • 3. Entscheidung des FG Köln
  • III. Kritische Würdigung
    • 1. Hintergrund
    • 2. Bedeutung mittelbarer Beteiligungen bei § 32d Abs. 2 EStG
      • a)