DER BETRIEB
Internationaler und komplexer!

Internationaler und komplexer!

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

es fällt schwer, bei der rasanten Entwicklung im internationalen Steuerrecht mitzuhalten. Kaum ist die erste Welle der internationalen Initiativen abgeebbt, stehen bereits neue ins Haus. Hinzu kommen die Folgewirkungen der bereits vollzogenen rechtlichen Anpassungen. Dies verdeutlicht der Beschluss des FG Köln zur Zulässigkeit von Simultanprüfungen vom 23.05.2017. Bereits seit einiger Zeit müssen sich international tätige Unternehmen darauf einstellen, dass sie mit koordinierten Außenprüfungen konfrontiert werden. Darunter fallen zum einen gleichzeitige steuerliche Außenprüfungen im In- und Ausland (Simultanprüfung) und zum anderen die gemeinsame steuerliche Außenprüfung (Joints Audits). Das FG Köln hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen eine Simultanprüfung abgelehnt. Welche Folgerungen daraus für die steuerliche Betriebsprüfung gezogen werden können, stellen Schäffkes, Fechner und Schreiber dar.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen spielen Fragestellungen rund um immaterielle Wirtschaftsgüter eine zentrale Rolle. Ob das BMF-Schreiben vom 07.04.2017 zur Namensnutzung in grenzüberschreitend tätigen Konzernen zu praxisgerechten Lösungen beiträgt, prüfen Birnbaum und Nientimp.

Auf neue steuerliche Rahmenbedingungen müssen sich möglicherweise Unternehmen einstellen, die in den USA aktiv sind oder es planen zu werden – jedenfalls dann, wenn die US-Regierung ihre Steuervorhaben tatsächlich umsetzt. Bärsch, Olbert und Spengel stellen die Pläne vor und erwarten erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungs-, Geschäfts- und Steuerplanungspolitik für deutsche und US-Konzerne. Damit würde sich die Komplexität im internationalen Steuerrecht weiter erhöhen. Jedoch besteht Hoffnung: Bisher hat die Trump-Regierung kein einziges großes Reformgesetz durchgebracht.

Ihr

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