Zur Zurückweisung eines vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht im Vorprüfungsverfahren
BGH, Beschluss vom 20.07.2017 – IX ZB 13/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan im Vorprüfungsverfahren zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass ein erfolgreicher Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten gestellt werden wird.
Soll die durch einen Insolvenzplan verursachte Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung ausgeglichen werden, muss die Finanzierung der zum Ausgleich vorgesehenen Mittel gesichert sein und durch diese zusätzlichen Mittel ein vollständiger Ausgleich der Schlechterstellung eindeutig erreicht werden können.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 251
InsO § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3
Sachverhalt
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 16.04.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der weiteren Beteiligten zu 1 steht eine in der Insolvenztabelle für den Ausfall festgestellte Forderung i.H.v. 1