Abberufung/Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund: Zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse
Kommentiert von RA Ronald Meißner, LL.M. / RAin Katharina Leoff, LL.M.
BGH, Urteil vom 04.04.2017 – II ZR 77/16
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Kernaussagen der Entscheidung
- III. Praxishinweise
Für die gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, kommt es darauf an, ob objektiv ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Gesellschafter einer GmbH mit 49% der Anteile. Der andere Gesellschafter hält 51% der Anteile und ist Alleingeschäftsführer. Nach der Satzung der GmbH war der Mehrheitsgesellschafter automatisch Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen. Es fand eine Gesellschafterversammlung statt, in der der Kläger im Wege eines Tagesordnungsergänzungsverlangens die Tagesordnung u.a. um die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung des Anstellungsvertrages, jeweils aus wichtigem Grund, ergänzte.