DER BETRIEB
Anforderungen an die Aufzeichnung bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse – Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Anforderungen an die Aufzeichnung bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse – Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Kommentiert von RA/StB Joachim Moritz

BFH, Beschluss vom 12.07.2017 – X B 16/17

Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. Die Rspr., wonach Einzelaufzeichnungen der Erlöse in bestimmten Fällen aus Zumutbarkeitsgründen nicht geführt werden müssen, ist nicht auf Einzelhändler beschränkt, sondern kann auch auf Kleindienstleister anwendbar sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung und Begründung
  • III. Bedeutung für die Praxis

Streitjahre 2008-2010

I. Sachverhalt

Der Antragsteller (A) erzielte in den Streitjahren 2008–2010 gewerbliche Einkünfte aus einer Gaststätte. Den Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Seine von ihm