DER BETRIEB
Grundfragen des steuerlichen Datenverarbeitungsrechts

Grundfragen des steuerlichen Datenverarbeitungsrechts

Univ.-Prof. Dr. Marcel Krumm

Die DS-GVO tritt am 25.05.2018 in Kraft und die AO wird um einen spezifisch datenverarbeitungsrechtlichen Normenkomplex (§ 2a AO und §§ 29a ff. AO) ergänzt. Regelungstechnisch werden damit vertraute Pfade verlassen. Dies liegt zum einen daran, dass hier europäisches und nationales Recht ineinandergreifen, und zum anderen ist das Datenverarbeitungsrecht (u.a.) eine verwaltungsrechtliche Querschnittsmaterie. Es will die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen und die Auftragsverarbeitung durch Private mit einem Regelungsbereich übergreifenden Rechtsrahmen erfassen. Infolgedessen weist die DS-GVO ein sehr hohes Abstraktionsniveau auf. Der nachfolgende Beitrag zeigt die damit verbundenen Grundsatzfragen auf und würdigt einzelne Regelungen der §§ 29a ff. AO. Er knüpft dabei an die systematische Darstellung von Myßen/Kraus (DB 2017 S. 1860) an.

Inhaltsübersicht

  • I. Datenverarbeitung als gesetzlicher Regelungsgegenstand
  • II. Kompetenzverschiebungen durch die DS-GVO