DER BETRIEB
Datenschutz trifft auf Verfahrensrecht

Datenschutz trifft auf Verfahrensrecht

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung musste auch das steuerliche Datenschutzrecht angepasst werden. Zur Umsetzung wurde jedoch, anders als beim Bundesdatenschutzgesetz, kein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht, sondern der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften“ genutzt. Die verfahrensrechtlichen Neuregelungen bilden ab dem 25.05.2018 die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung. Einen umfassenden Überblick zu den zukünftig geltenden Regeln geben Myßen/Kraus und stellen dabei den neuen Rechtsrahmen beim steuerlichen Datenschutzrecht dar. Behandelt werden die besonders praxisrelevanten Vorschriften zur Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, zur Wahrung des Steuergeheimnisses sowie die angepassten Betroffenenrechte. Sie verdeutlichen, dass beim Datenschutz im Steuerverfahrensrecht die Datenschutz-Grundverordnung und die AO immer parallel heranzuziehen sind.

Die Lebensweisheit „Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln“ trifft auch oder im besonderen Maße auf die Abgeltungsteuer zu. In einer Vielzahl von Entscheidungen muss geklärt werden, ob statt des gesonderten einheitlichen Tarifs für die Einkünfte aus Kapitalvermögen doch die normale Einkommensbesteuerung zur Anwendung kommt. Dies gilt auch für das von Weiss besprochene Urteil des FG Köln vom 18.01.2017, welches die Frage der Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen bei der Ermittlung von Beteiligungsquoten bei den Ausnahmen von der Abgeltungsteuer behandelt. Bereits seit einiger Zeit – und verstärkt im Wahlkampf – wird die Wiedereingliederung der Besteuerung der Kapitalerträge in die synthetische Einkommensbesteuerung gefordert. Schwab begründet im Gastkommentar, warum und unter welchen Voraussetzungen die Bundessteuerberaterkammer ebenfalls für die Abschaffung der Abgeltungsteuer plädiert.

Mit diesen und den weiteren Inhalten dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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