Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte – Betriebsbezogene Betrachtung bei Beteiligungen – Mehrstöckige Mitunternehmerschaften – Aufteilung des GewSt-Messbetrags bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften
BFH, Urteil vom 20.03.2017 – X R 12/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln.
2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige GewSt-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 35, § 52 Abs. 50a Satz 2
GewStG § 28
FGO § 68, § 127
Sachverhalt
Der Kläger unterlag im Streitjahr 2008 gem. § 2 AStG der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und erzielte gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen an PersGes. Er war alleiniger Kommanditist der A-KG. Diese wiederum war als Kommanditistin an der B-KG beteiligt. Die B ihrerseits war Kommanditistin der C-KG. Sowohl die B-KG als auch die C-KG hatten GewSt zu zahlen. Das FA berechnete im ESt-Bescheid 2008 die Ermäßigung nach § 35 EStG prinzipiell in