DER BETRIEB
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte – Betriebsbezogene Betrachtung bei Beteiligungen – Mehrstöckige Mitunternehmerschaften – Aufteilung des GewSt-Messbetrags bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte – Betriebsbezogene Betrachtung bei Beteiligungen – Mehrstöckige Mitunternehmerschaften – Aufteilung des GewSt-Messbetrags bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

BFH, Urteil vom 20.03.2017 – X R 12/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln.

2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige GewSt-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 35, § 52 Abs. 50a Satz 2

GewStG § 28

FGO § 68, § 127

Sachverhalt

Der Kläger unterlag im Streitjahr 2008 gem. § 2 AStG der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und erzielte gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen an PersGes. Er war alleiniger Kommanditist der A-KG. Diese wiederum war als Kommanditistin an der B-KG beteiligt. Die B ihrerseits war Kommanditistin der C-KG. Sowohl die B-KG als auch die C-KG hatten GewSt zu zahlen. Das FA berechnete im ESt-Bescheid 2008 die Ermäßigung nach § 35 EStG prinzipiell in