DER BETRIEB
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
– Warum eine Dauerüberwachung regelmäßig unzulässig ist, warum aber nicht jede Daueraufnahme eine Dauerüberwachung ist –

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

– Warum eine Dauerüberwachung regelmäßig unzulässig ist, warum aber nicht jede Daueraufnahme eine Dauerüberwachung ist –

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) / Dr. Maximilian Schmidt

Die Videoüberwachung ist spätestens seit Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts das Thema, das sowohl die gesellschaftliche als auch die juristische Debatte zum Datenschutz prägt. Das staatliche Versuchslabor zur Gesichtserkennung durch Kameras am Berliner Südbahnhof ist das aktuell prominenteste Beispiel. Dort steht die dauerhafte Überwachung von Bürgern durch den Staat inmitten. Ähnlich umstritten ist die Dauerüberwachung von Beschäftigten. Jüngst hat sich das BAG zu sog. „Keyloggern“ geäußert, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden – und dieses System nicht für generell datenschutzrechtlich unzulässig erachtet (2 AZR 681/16). Doch wo verlaufen nach geltendem Recht die Grenzen für eine umfangreiche Videoüberwachung? Ist jede Dauerüberwachung unzulässig? Und wann liegt eine solche überhaupt vor? Die