DER BETRIEB
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung durch Griff in Genitalen eines Kollegen

Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung durch Griff in Genitalen eines Kollegen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Maike Pflästerer / RAin Nadine Kirchner

BAG, Urteil vom 29.06.2017 – 2 AZR 302/16

In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG klargestellt, dass der spaßhafte Griff in das Geschlechtsteil eines Kollegen – unabhängig von einer etwaigen sexuellen Motivation – eine sexuelle Belästigung i.S.d. AGG ist. Damit kann dies trotz langer Betriebszugehörigkeit und fehlender einschlägiger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung.

In dem Betrieb des beklagten Arbeitgebers sind neben den eigenen Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer tätig. Ferner existiert ein Betriebsrat sowie eine Betriebsvereinbarung „Respektvolle Zusammenarbeit“, in der Maßnahmen aufgeführt sind, die der Arbeitgeber zu ergreifen hat. Der Kläger ist 1970 geboren und bereits seit 1991 bei der Beklagten tätig.

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